Kinderbetreuungsfonds Land SalzburgBeim Kinderbetreuungsfonds des Landes kann um einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten angesucht werden (ausgenommen letztes, verpflichtendes Kindergartenjahr sowie während des Bezuges der Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS).
Ansuchen können Eltern mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, die folgende Einkommensgrenze nicht überschreiten:
– Alleinerziehende/r mit 1 Kind: € 1.287,03 netto (ohne Familienbeihilfe)
– Familie mit einem Kind: € 1.678,73 netto (ohne Familienbeihilfe)
Für jedes weitere unversorgte Kind, welches im gemeinsamen Haushalt lebt, wird die Einkommensgrenze um € 447,66 erhöht.
Die Höhe der Förderung beträgt pro Kindergartenjahr maximal € 200 (bei 20 Wochenstunden Betreuungszeit) bzw. maximal € 350 (bei 21 bis 40 Wochenstunden)
WICHTIG: Die Förderung wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt und aliquot berechnet – also je später der Antrag, desto niedriger die Fördersumme!
Anträge werden auf Wunsch per Mail zugesandt; schreiben Sie an:
kinder-familie@salzburg.gv.at / Weitere Informationen: Referat für Kinderbetreuung, Elementarbildung und Familien; Tel. 0662/8042-5435 oder 5436.
Weitere Infos zu Förderungen für Familien bekommen Sie bei Forum Familie Flachgau: Dr. Wolfgang Mayr, Tel. 0664/82 84 238, forumfamilie-flachgau@salzburg.gv.at |