Der neue FamilienbonusAb 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag. Sie benötigen keine Kostennachweise mehr, außerdem kann der Familienbonus Plus unter den Eltern aufgeteilt werden. Das Ganze funktioniert entweder über die Lohnverrechnung durch Ihren Arbeitgeber oder im Zuge Ihrer Steuererklärung / ArbeitnehmerInnenveranlagung. Dieser Brutto-Netto-Rechner zeigt Ihnen Ihre Steuerersparnis ab 2019: https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/familienbonusplus/#bruttoNetto_familienbonus |
Kategorie-Archiv: Kinderbetreuung
Familienförderung
Familienförderung für MehrlingsgeburtenDoppeltes oder vielfaches Glück: für Mehrlinge wird auf Antrag bis zum ersten Lebensjahr eine einmalige Förderung für jedes Kind in der Höhe von 400 Euro gewährt. Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie im Referat für Kinderbetreuung, Elementarbildung und Familien unter der Telefonnummer 0662 8042-5435 oder 5436 oder am Beratungstelefon unter 0662 8042-5420. |
Materielle Förderungen
Kinderbetreuungsfonds Land SalzburgBeim Kinderbetreuungsfonds des Landes kann um einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten angesucht werden (ausgenommen letztes, verpflichtendes Kindergartenjahr sowie während des Bezuges der Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS).
Ansuchen können Eltern mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, die folgende Einkommensgrenze nicht überschreiten: Anträge werden auf Wunsch per Mail zugesandt; schreiben Sie an: Weitere Infos zu Förderungen für Familien bekommen Sie bei Forum Familie Flachgau: Dr. Wolfgang Mayr, Tel. 0664/82 84 238, forumfamilie-flachgau@salzburg.gv.at |