Kategorie-Archiv: Budget

Pensionssplitting

Freiwilliges Pensionssplitting

Eltern können seit 2005 für die Jahre der Kindererziehung ein freiwilliges Pensionssplitting vereinbaren. Dabei werden im Pensionskonto eingetragene Teilgutschriften übertragen.
Der erwerbstätige Elternteil kann bis zu 50% seiner Kontogutschrift an den Erziehenden übertragen.

Mehr Infos gibt es bei der Arbeiterkammer Salzburg, Abt. Sozialpolitik, Mag. Ingrid vanTijn, Tel. 0662 86 87 411 oder bei den Spezialberatungstagen – AK Salzburg 5.11.

Familienbonus NEU

Der neue FamilienbonusAb 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag. Sie benötigen keine Kostennachweise mehr, außerdem kann der Familienbonus Plus unter den Eltern aufgeteilt werden.
Das Ganze funktioniert entweder über die Lohnverrechnung durch Ihren Arbeitgeber oder im Zuge Ihrer Steuererklärung / ArbeitnehmerInnenveranlagung. Dieser Brutto-Netto-Rechner zeigt Ihnen Ihre Steuerersparnis ab 2019:
https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/familienbonusplus/#bruttoNetto_familienbonus

Familienförderung

Familienförderung für MehrlingsgeburtenDoppeltes oder vielfaches Glück: für Mehrlinge wird auf Antrag bis zum ersten Lebensjahr eine einmalige Förderung für jedes Kind in der Höhe von 400 Euro gewährt.
Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie im Referat für Kinderbetreuung, Elementarbildung und Familien unter der Telefonnummer 0662 8042-5435 oder 5436 oder am Beratungstelefon unter 0662 8042-5420.

Materielle Förderungen

Kinderbetreuungsfonds Land SalzburgBeim Kinderbetreuungsfonds des Landes kann um einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten angesucht werden (ausgenommen letztes, verpflichtendes Kindergartenjahr sowie während des Bezuges der Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS).

Ansuchen können Eltern mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, die folgende Einkommensgrenze nicht überschreiten:
– Alleinerziehende/r mit 1 Kind: € 1.287,03 netto (ohne Familienbeihilfe)
– Familie mit einem Kind: € 1.678,73 netto (ohne Familienbeihilfe)
Für jedes weitere unversorgte Kind, welches im gemeinsamen Haushalt lebt, wird die Einkommensgrenze um € 447,66 erhöht.
Die Höhe der Förderung beträgt pro Kindergartenjahr maximal € 200 (bei 20 Wochenstunden Betreuungszeit) bzw. maximal € 350 (bei 21 bis 40 Wochenstunden)
WICHTIG: Die Förderung wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt und aliquot berechnet – also je später der Antrag, desto niedriger die Fördersumme!

Anträge werden auf Wunsch per Mail zugesandt; schreiben Sie an:
kinder-familie@salzburg.gv.at / Weitere Informationen: Referat für Kinderbetreuung, Elementarbildung und Familien; Tel. 0662/8042-5435 oder 5436.

Weitere Infos zu Förderungen für Familien bekommen Sie bei Forum Familie Flachgau: Dr. Wolfgang Mayr, Tel. 0664/82 84 238forumfamilie-flachgau@salzburg.gv.at

Berg

Budget 2017 und Ausblick

Wieviel Geld hat die Gemeinde ähnlich wie in einem Familienhaushalt müssen mit dem Einkommen zuerst die fixen Ausgaben gedeckt werden. In einer Familie sind das Mietkosten, laufende Kredite, Lebensmittel, Schulausbildung usw. Wenn das alles bezahlt ist, bleibt hoffentlich noch ein Teil des Geldes übrig, das zur freien Verfügung steht. In der Gemeinde Straßwalchen war dieser Überschuss im Jahr 2015 rund € 1,5 Mio. und im Jahr 2016 rund € 1,4 Mio. Trotzdem gelang es nicht mit den vorhandenen Mitteln auszukommen. Kredite mussten aufgenommen werden. Die Rückführung dieser Kredite wird die nächsten Überschüsse schmälern.

Die Prognose des Überschusses für das laufende Jahr fällt mit € 1,1 Mio. schon deutlich geringer aus. Zum einen sind die Gemeindeausgaben vor allem in Sozialbereich, Personal- und Schuldendienst gestiegen und zum anderen sind die Einnahmen der Bundesertragsanteile gesunken. Dieser Trend wird sich in der nächsten Zeit fortsetzen. Aktuell belaufen sich die Gemeindeschulden auf ca. € 19 Mio. (!)
Das erfreuliche Projekt “neuer Kindergarten” zeigt, dass wir eine wachsende und attraktive Gemeinde sind. Diese Investition belastet unser Budget erheblich. Weitere “Mussinvestitionen” in Höhe von ca. € 1 Mio. der ÖBB stehen an. Ein neuer Kredit ist notwendig. Aus unserer Sicht sind zusätzliche Ausgaben zu hinterfragen und Forderungen der Parteien und Bürger auf ihre Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit zu prüfen.

Die von allen Fraktionen beschlossenen Punkte der Agenda 21 helfen uns eine Priorisierung durchzuführen. Wir bitten alle Fraktionen erneut um konstruktive Zusammenarbeit um eine vorrausschauende Finanzplanung der Gemeinde einzuführen. Damit wir auch in Zukunft Investitionen mit Augenmaß tätigen können.
GV Mag. Helmuth Herzog